Künstliche Intelligenz wird zunehmend in Unternehmen eingesetzt – in der Datenanalyse, im Marketing, in der Softwareentwicklung oder im Personalbereich. Parallel dazu taucht immer häufiger der Begriff „KI-Recht“ auf.
Gemeint ist damit kein einzelnes Gesetz und auch kein abgeschlossenes Rechtsgebiet. Vielmehr beschreibt es die rechtliche Einordnung von Technologien, die auf maschinellem Lernen und automatisierten Entscheidungsprozessen beruhen.
Dieser Beitrag soll eine erste, verständliche Einordnung geben: Was unter KI-Recht verstanden wird, warum es kein klassisches Rechtsgebiet ist und weshalb sich Unternehmen dennoch frühzeitig damit auseinandersetzen sollten.
Warum derzeit so viel von „KI-Recht“ gesprochen wird
Der Begriff ist in den vergangenen Jahren vor allem deshalb in den Vordergrund gerückt, weil der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Praxis stark zugenommen hat. Unternehmen nutzen KI-Systeme inzwischen nicht mehr nur experimentell, sondern zunehmend produktiv – etwa zur Auswertung großer Datenmengen, zur Automatisierung von Prozessen oder zur Unterstützung von Entscheidungen.
Mit dieser Entwicklung gehen neue rechtliche Fragestellungen einher. Viele der bisherigen rechtlichen Regelungen sind nicht speziell für KI geschaffen worden, müssen aber dennoch auf diese Technologien angewendet werden. Gleichzeitig entstehen auf europäischer Ebene neue Regulierungsvorhaben, allen voran der sogenannte EU AI Act, der erstmals einen spezifischen Rechtsrahmen für bestimmte KI-Anwendungen schaffen soll.
In diesem Spannungsfeld aus technischer Innovation, bestehendem Recht und neuer Regulierung hat sich der Sammelbegriff „KI-Recht“ etabliert. Er dient als Orientierungshilfe, um die Vielzahl rechtlicher Fragen rund um den Einsatz künstlicher Intelligenz zusammenzufassen – auch wenn es sich dabei nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet handelt.
Gibt es überhaupt ein eigenes KI-Recht?
Auch wenn der Begriff „KI-Recht“ heute weit verbreitet ist, gibt es streng genommen kein eigenständiges Rechtsgebiet, das so heißt. Anders als etwa das Arbeitsrecht oder das Steuerrecht ist KI-Recht nicht in einem geschlossenen Gesetzeswerk geregelt und folgt auch keiner einheitlichen Systematik.
Stattdessen handelt es sich um eine Querschnittsmaterie. Der Einsatz künstlicher Intelligenz berührt zahlreiche bereits bestehende Rechtsgebiete, die ursprünglich nicht für KI entwickelt wurden, aber dennoch auf sie Anwendung finden. Dazu zählen unter anderem das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Haftungsrecht, das Wettbewerbsrecht oder auch das Arbeitsrecht.
Der Begriff „KI-Recht“ beschreibt daher weniger ein neues Rechtsgebiet als vielmehr einen neuen Anwendungszusammenhang. Juristisch betrachtet geht es darum, bekannte rechtliche Maßstäbe auf neue technische Sachverhalte anzuwenden und dort, wo dies nicht ausreicht, ergänzende Regelungen zu schaffen. Genau an diesem Punkt setzt auch die aktuelle Regulierung auf europäischer Ebene an.
Welche Rechtsgebiete durch KI tatsächlich betroffen sind
Der Einsatz künstlicher Intelligenz wirft rechtliche Fragen nicht deshalb auf, weil es sich um „KI“ handelt, sondern weil diese Systeme in bestehende rechtliche Schutz- und Verantwortungsstrukturen eingreifen. Besonders deutlich wird das in mehreren klassischen Rechtsgebieten.
Eine zentrale Rolle spielt das Datenschutzrecht, sobald KI mit personenbezogenen Daten arbeitet. Fragen der Rechtsgrundlage, der Transparenz automatisierter Entscheidungen oder der Zweckbindung stellen sich hier in neuer Intensität, ohne dass die zugrunde liegenden Prinzipien neu wären.
Ebenfalls betroffen ist das Urheberrecht, etwa beim Training von KI-Systemen mit bestehenden Texten, Bildern oder anderen geschützten Werken. Hier geht es nicht um Technik, sondern um die Reichweite bestehender Schutzrechte und deren Anwendung auf neue Nutzungsszenarien.
Hinzu kommen haftungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere wenn KI-Systeme fehlerhafte Ergebnisse liefern oder Entscheidungen beeinflussen, die zu Schäden führen. Auch das Wettbewerbsrecht und das Arbeitsrecht können berührt sein, etwa wenn KI zur Leistungsbewertung, Auswahl oder Steuerung von Arbeitsprozessen eingesetzt wird.
Diese Beispiele zeigen: KI-Recht besteht nicht aus neuen Regeln, sondern aus der konsequenten Anwendung bestehenden Rechts auf neue technische Konstellationen.
Warum Unternehmen sich jetzt mit KI-Recht befassen müssen
Für Unternehmen stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung von KI nicht aus theoretischem Interesse, sondern aus praktischer Notwendigkeit. KI-Systeme werden zunehmend Teil operativer Prozesse, oft ohne dass ihre rechtlichen Implikationen vollständig mitgedacht werden.
Gleichzeitig steigt der regulatorische Druck. Mit neuen europäischen Regelungen wie dem EU AI Act wird der rechtliche Rahmen für bestimmte KI-Anwendungen verbindlicher und vorhersehbarer. Unternehmen sind dadurch nicht nur mit neuen Pflichten konfrontiert, sondern auch mit der Aufgabe, bestehende Systeme rechtlich einzuordnen und anzupassen.
Sich frühzeitig mit rechtliche Fragen rund um KI zu befassen bedeutet daher nicht, jede technologische Entwicklung zu bremsen. Vielmehr geht es darum, Risiken zu erkennen, Verantwortlichkeiten zu klären und den Einsatz künstlicher Intelligenz rechtlich tragfähig zu gestalten. Genau hierin liegt der praktische Mehrwert einer fundierten rechtlichen Einordnung.
Weitere Informationen zum rechtlichen Umgang mit KI finden Sie hier.
Weiterführende Literatur und Ressourcen finden Sie hier.